Wir bieten individuelle Pflege, abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Patienten und deren Angehörigen. Unser Ziel ist es, Lebensqualität zu fördern und hilfsbedürftigen Menschen in allen Alltagssituationen beizustehen.
Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Unsere Betreuung erfolgt stets persönlich und in enger Zusammenarbeit mit unserem qualifizierten Fachpersonal – an jedem Tag des Jahres, rund um die Uhr.
Ob als Unterstützung für Sie selbst in Ihrer vertrauten Umgebung oder
als Hilfe zur Betreuung eines Angehörigen, wir sind für Sie da …
Heute leben viele Familien, Freunde und Verwandte oft weit voneinander entfernt. Wenn dann ein gesundheitlicher Notfall eintritt, bleibt durch den Beruf meist wenig Zeit für eine intensive Betreuung. Mobile Pflegedienste bieten hier Unterstützung, entlasten Sie im Alltag und sorgen für Ihre Sicherheit.
Unser Leitspruch ist: Eigenbestimmung geht vor Fremdbestimmung. „Sie und wir gemeinsam!“
Wir setzen uns täglich dafür ein, dass Sie trotz Hilfebedürftigkeit in Würde alt werden, respektvoll behandelt werden und selbstbestimmt leben können. Da gute Pflege auf Vertrauen und Zusammenarbeit basiert, können Sie Ihren Pflegevertrag bei uns jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden.
"Wir pflegen nicht nach Stoppuhr!"
ZIELE
01.
Kompetenzerhalt
Vorhandene Fähigkeiten erhalten und fördern
02.
Fertigkeitswieder-
herstellung
Verlorene Fertigkeiten wiedererlangen bzw. wieder erlernen
03.
Angehörigen-
unterstützung
Pflegende Angehörige unterstützen und entlasten
04.
Soziale Reintegration
Alleinlebende Senioren wieder in die Gemeinschaft integrieren
05.
Alltagsstrukturierung
und Wohlbefinden
Durch eine ritualisierte Tagesstruktur und abwechslungsreiche Angebote das Wohlbefinden fördern
Beiträge
Ab dem 1. Juli 2025 stehen Pflegebedürftigen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam flexibel einsetzbare Leistungen in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Pflegesachleistung § 36 Sgb XI Jahr 2025
monatlicher Höchstbetrag - MIT PFLEGEDIENST
Pflegegrad 1 | -
Pflegegrad 2 | 796 €
Pflegegrad 3 | 1497 €
Pflegegrad 4 | 1859 €
Pflegegrad 5 | 2299 €
Pflegegeld § 37 SGB XI 2025
monatlicher Höchstbetrag - ohne Pflegedienst
Pflegegrad 1 | -
Pflegegrad 2 | 347 €
Pflegegrad 3 | 599 €
Pflegegrad 4 | 800 €
Pflegegrad 5 | 990 €
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab 1.7.2025 flexibel einsetzbar
Höchstbetrag im Kalenderjahr - mit und ohne Pflegedienst